Die DGUV Information 203-070 wurde im April 2026 neu veröffentlicht und im Juni korrigiert. Sie richtet sich an Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchführen. Neu hinzugekommen sind insbesondere Hinweise zu Ladeleitungen von Elektro-Straßenfahrzeugen.

GEGENÜBER 2020

Normenbezug, Prüfgeräte und besondere Betriebsmittel wurden überarbeitet

  • Normative Änderungen aus VDE 0702 wurden umgesetzt.
  • Die Übersicht der Prüfgeräte wurde an die aktuelle Normenlage angepasst.
  • Die DKE-Auslegung zur Weiterverwendung von Prüfgeräten mit 2-kΩ-Messwiderstand wurde aufgenommen.
  • Der Abschnitt zu Netzteilen und Ladegeräten mit berührbarem sekundärem Spannungsausgang wurde angepasst.
  • Abschnitt 7.8 zu ortsveränderlichen Ladeleitungen von Elektro-Straßenfahrzeugen ist neu.

E-MOBILITÄT

Ladeleitung und mobile Ladeeinrichtung sind nicht dasselbe

Typ-2- und CCS-Ladeleitungen können grundsätzlich ähnlich wie Verlängerungsleitungen geprüft werden. Sichtprüfung, Schutzleiter- und Isolationsbewertung sowie die konkrete Bauart bleiben maßgeblich.

Bei mobilen Ladeeinrichtungen mit integrierter Steuer- und Schutzeinrichtung kommen zusätzliche Prüfungen der eingebauten Schutzfunktionen hinzu. Prüfumfang und Messverfahren müssen daher anhand des konkreten Produkts festgelegt werden.

MEHR ALS EIN AUTOMATIKLAUF

Die Prüfperson bleibt für Auswahl und Bewertung verantwortlich

Ein automatisches Prüfprogramm ersetzt weder das Besichtigen noch die fachliche Entscheidung über geeignete Messverfahren. Die Prüfung soll sicherheitsrelevante Mängel erkennen und muss Besonderheiten des Betriebsmittels berücksichtigen.

Messwerte, Grenzwerte, Abweichungen und die abschließende Bewertung müssen so dokumentiert werden, dass die Entscheidung nachvollziehbar bleibt.

PRÜFSTELLEN-CHECK

Prüfanweisungen und Ausstattung auf den neuen Stand bringen

01

Prüfanweisung aktualisieren

VDE-0702-Bezug, Netzteile, Ladegeräte und EV-Ladeleitungen vollständig aufnehmen.

02

Prüfgeräte bewerten

Eignung, Softwarestand, Messwiderstand, Kalibrierung und Zubehör dokumentieren.

03

IC-CPD erkennen

Integrierte Schutzfunktionen identifizieren und zusätzlich prüfen.

04

Dokumentation schärfen

Sichtbefund, Messverfahren, Ergebnisse und fachliche Bewertung zusammenführen.

PRAXISFAZIT

Die neue Ausgabe sollte direkt in das Prüfkonzept einfließen

Prüfstellen sollten nicht nur ihre Formulare austauschen. Entscheidend ist, ob Prüfumfang, Geräteauswahl und Bewertung die neuen Betriebsmittelarten und den aktuellen Normenstand tatsächlich abbilden.