Die DGUV Information 205-040 liegt als aktualisierte Fassung vom März 2026 vor. Die separat gepflegte Tabelle zu Rauch- und Feuerschutzabschlüssen trägt den Stand 4. August 2026. Die Publikation erleichtert die Recherche, legt aber selbst keine neuen Prüffristen fest.
ORIENTIERUNGSHILFE
Die DGUV führt Anforderungen zusammen, ersetzt sie aber nicht
Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen ergeben sich aus unterschiedlichen Rechts- und Regelungsbereichen. Die DGUV Information ordnet diese Quellen und erläutert zentrale Begriffe.
Die DGUV stellt ausdrücklich klar, dass ihre Information keine eigenen Festlegungen trifft. Prüfumfang, prüfende Person und Frist müssen weiterhin aus der jeweils genannten Ursprungsquelle abgeleitet werden.
SEPARAT GEPFLEGT
Die Begleittabellen können aktueller sein als die Broschüre
Die Tabellen werden regelmäßig und unabhängig vom Ausgabestand der DGUV Information aktualisiert. Betreiber sollten deshalb nicht nur eine einmal gespeicherte PDF verwenden, sondern auch den aktuellen Tabellenstand kontrollieren.
Erfasst werden unter anderem Löschanlagen, Brandvermeidungsanlagen, Feuerlöscheinrichtungen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Rauch- und Feuerschutzabschlüsse, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Flucht- und Rettungseinrichtungen.
MEHRERE RECHTSBEREICHE
Für jede Einrichtung ist die konkrete Pflichtengrundlage zu dokumentieren
- Baurecht, Genehmigungen und objektspezifische Auflagen
- Betriebssicherheits- und Arbeitsstättenrecht
- DGUV-Regelwerk und technische Normen
- Herstellerangaben und Instandhaltungsunterlagen
- Vertragliche Anforderungen und Vorgaben von Sachversicherern
PRAXISCHECK
Prüfkataster mit Quelle und Tabellenstand führen
Einrichtung zuordnen
Brandschutzeinrichtung und konkrete Anlagenausführung eindeutig erfassen.
Quelle festhalten
Hinter jeder Frist die maßgebliche Rechts-, Normen- oder Herstellerquelle dokumentieren.
Stand prüfen
Begleittabellen regelmäßig auf Aktualisierungen kontrollieren.
Abweichungen begründen
Objektspezifische Fristen und zusätzliche Auflagen nachvollziehbar festlegen.
PRAXISFAZIT
Die Tabelle ist ein Wegweiser, keine eigenständige Rechtsgrundlage
DGUV 205-040 erleichtert die systematische Organisation von Brandschutzprüfungen. Rechtssicher wird das Prüfkonzept erst, wenn jede Frist auf die für die konkrete Anlage geltende Ursprungsquelle zurückgeführt wird.
