Die DGUV Information 205-040 liegt als aktualisierte Fassung vom März 2026 vor. Die separat gepflegte Tabelle zu Rauch- und Feuerschutzabschlüssen trägt den Stand 4. August 2026. Die Publikation erleichtert die Recherche, legt aber selbst keine neuen Prüffristen fest.

ORIENTIERUNGSHILFE

Die DGUV führt Anforderungen zusammen, ersetzt sie aber nicht

Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen ergeben sich aus unterschiedlichen Rechts- und Regelungsbereichen. Die DGUV Information ordnet diese Quellen und erläutert zentrale Begriffe.

Die DGUV stellt ausdrücklich klar, dass ihre Information keine eigenen Festlegungen trifft. Prüfumfang, prüfende Person und Frist müssen weiterhin aus der jeweils genannten Ursprungsquelle abgeleitet werden.

SEPARAT GEPFLEGT

Die Begleittabellen können aktueller sein als die Broschüre

Die Tabellen werden regelmäßig und unabhängig vom Ausgabestand der DGUV Information aktualisiert. Betreiber sollten deshalb nicht nur eine einmal gespeicherte PDF verwenden, sondern auch den aktuellen Tabellenstand kontrollieren.

Erfasst werden unter anderem Löschanlagen, Brandvermeidungsanlagen, Feuerlöscheinrichtungen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Rauch- und Feuerschutzabschlüsse, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Flucht- und Rettungseinrichtungen.

MEHRERE RECHTSBEREICHE

Für jede Einrichtung ist die konkrete Pflichtengrundlage zu dokumentieren

  • Baurecht, Genehmigungen und objektspezifische Auflagen
  • Betriebssicherheits- und Arbeitsstättenrecht
  • DGUV-Regelwerk und technische Normen
  • Herstellerangaben und Instandhaltungsunterlagen
  • Vertragliche Anforderungen und Vorgaben von Sachversicherern

PRAXISCHECK

Prüfkataster mit Quelle und Tabellenstand führen

01

Einrichtung zuordnen

Brandschutzeinrichtung und konkrete Anlagenausführung eindeutig erfassen.

02

Quelle festhalten

Hinter jeder Frist die maßgebliche Rechts-, Normen- oder Herstellerquelle dokumentieren.

03

Stand prüfen

Begleittabellen regelmäßig auf Aktualisierungen kontrollieren.

04

Abweichungen begründen

Objektspezifische Fristen und zusätzliche Auflagen nachvollziehbar festlegen.

PRAXISFAZIT

Die Tabelle ist ein Wegweiser, keine eigenständige Rechtsgrundlage

DGUV 205-040 erleichtert die systematische Organisation von Brandschutzprüfungen. Rechtssicher wird das Prüfkonzept erst, wenn jede Frist auf die für die konkrete Anlage geltende Ursprungsquelle zurückgeführt wird.