Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat am 17. Juli 2026 bestätigt, dass die DGUV Vorschriften 3 und 4 bereits überarbeitet werden. Ziel sind praxisnähere und stärker risikoorientierte Regelungen bei weiterhin hohem Schutzniveau.

OFFIZIELL BESTÄTIGT

Was zur Überarbeitung bereits feststeht

Die DGUV hat mit der Überarbeitung der Vorschriften begonnen. Nach ihrer Mitteilung sollen die Regelungen einfacher und besser umsetzbar werden und zugleich mehr Raum für die jeweilige betriebliche Praxis lassen.

Das Schutzniveau soll dabei erhalten bleiben. Eine neue Vorschriftenfassung, konkrete neue Einzelanforderungen oder neue allgemeingültige Prüffristen wurden bislang nicht veröffentlicht.

BEREITS HEUTE

Prüffristen werden schon jetzt risikoorientiert festgelegt

Der risikoorientierte Ansatz ist nicht neu. Die Prüffristen sind auf Grundlage einer fachkundigen Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Situation festzulegen.

Die Tabellenwerte aus den Durchführungsanweisungen dienen als Orientierung für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Eine ungeprüfte Übernahme kann dazu führen, dass gefährliche Mängel nicht rechtzeitig erkannt werden.

ENTSCHEIDUNGSGRUNDLAGE

Diese Faktoren gehören in die Bewertung

Für eine belastbare Prüffrist nennt die DGUV Information 203-071 unter anderem folgende Kriterien:

  • Hersteller- und Errichterhinweise sowie betriebliche Erfahrungen
  • Einsatzbedingungen, Nutzungshäufigkeit und Beanspruchungen
  • Witterungs- und Umwelteinflüsse sowie Verschleiß und Schädigungen
  • Ausfallverhalten, Unfallgeschehen und Qualität der Wartung
  • Qualifikation und Erfahrung der Benutzerinnen und Benutzer

FEHLERQUOTE

Ein wichtiges Signal, aber kein Freibrief

Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln kann eine Fehlerquote unter zwei Prozent in vergleichbaren Betriebsbereichen ein Indiz dafür sein, dass eine gewählte Prüffrist ausreichend ist. Starke Beanspruchungen können dagegen deutlich kürzere Intervalle erforderlich machen.

Die Datenbasis muss vollständig und vergleichbar sein. Auch Betriebsmittel, die bereits bei der Sichtprüfung durchfallen oder vorzeitig ausgesondert werden, gehören in die Auswertung. Abweichungen von Richtwerten sind fachlich zu begründen und zu dokumentieren.

FÜR BETRIEBE

Was jetzt sinnvoll ist

01

Gefährdungsbeurteilung aktuell halten

Einsatzbedingungen, Beanspruchungen und Änderungen im Betrieb regelmäßig erfassen.

02

Prüfdaten vollständig auswerten

Mängel, Aussonderungen und Ergebnisse vergleichbarer Betriebsbereiche nachvollziehbar berücksichtigen.

03

Prüffristen begründen

Richtwerte nicht pauschal übernehmen, sondern die gewählte Frist fachlich herleiten und dokumentieren.

04

Intervalle anpassen

Bei veränderten Bedingungen, auffälligen Fehlerquoten oder neuen Erkenntnissen die Prüffrist neu bewerten.

PRAXISFAZIT

Nicht auf die neue Fassung warten

Betriebe sollten ihre bestehenden Prüfkonzepte weiter fachkundig anwenden und fortschreiben. Die laufende Überarbeitung ändert nichts daran, dass Prüffristen bereits heute aus der Gefährdungsbeurteilung, den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Erfahrungen abzuleiten sind.

Sobald eine neue Fassung veröffentlicht ist, folgt der belastbare Vergleich der tatsächlichen Änderungen. Bis dahin sind Aussagen über neue pauschale Fristen nicht belegt.