Die neue DIN EN IEC 60079-18 (VDE 0170-9):2026-10 beschreibt Anforderungen an Konstruktion, Prüfung und Kennzeichnung elektrischer Ex-Geräte, Geräteteile und Ex-Komponenten in der Zündschutzart Vergusskapselung „m“. Die Überarbeitung bringt technische und redaktionelle Änderungen – sie begründet aber keine pauschale Austauschpflicht für bestehende Anlagen.
ZÜNDSCHUTZART „m“
Die Norm gilt für vergussgekapselte Ex-Geräte und Ex-Komponenten
DIN EN IEC 60079-18 legt besondere Anforderungen für elektrische Geräte, Geräteteile und Ex-Komponenten fest, deren potenzielle Zündquellen durch Vergussmasse so umschlossen werden, dass eine umgebende explosionsfähige Gas- oder Staubatmosphäre nicht gezündet wird.
Erfasst sind die Geräteschutzniveaus „mb“ und „mc“ bis 11 kV Wechselspannung effektiv oder Gleichspannung. Für das Geräteschutzniveau „ma“ reicht der Anwendungsbereich bis 1 kV Wechselspannung effektiv oder Gleichspannung.
GEGENÜBER DER VORAUSGABE
Prüfkriterien und Normstruktur wurden überarbeitet
- Fehlerbetrachtungen für Trennabstände beim Geräteschutzniveau „mc“ wurden ergänzt.
- Abschnitt 6 wurde neu strukturiert und Anforderungen wurden redaktionell neu zugeordnet.
- Für die Spannungsfestigkeitsprüfung wurden zusätzliche Annahmekriterien aufgenommen.
- Eine Anforderung zur thermischen Kopplung wurde verschoben; die Bezeichnung „zusätzliches Gehäuse“ wurde durch „Lichtbogenkammergehäuse“ ersetzt.
ZWEI TERMINE
Rückzugsdatum und Übergangsfrist sind nicht dasselbe
Die bisherige DIN EN 60079-18 (VDE 0170-9):2015-10 wird laut VDE Verlag zum 1. Oktober 2026 zurückgezogen. Das ist das formale Rückzugsdatum der nationalen Normausgabe.
Daneben nennt der VDE Verlag für die bisherige Ausgabe ein Ende der Übergangsfrist am 31. Oktober 2028. Für laufende Produktentwicklungen, Prüfungen und Zertifizierungen müssen deshalb das anwendbare Konformitätsbewertungsverfahren und die jeweiligen Zertifizierungsregeln konkret geprüft werden.
UMSTELLUNG PLANEN
Technische Unterlagen und Prüfprogramme gezielt abgleichen
Produkte zuordnen
Prüfen, welche Ex-Geräte, Teile oder Komponenten die Zündschutzart Vergusskapselung „m“ verwenden.
Schutzniveau prüfen
„ma“, „mb“ oder „mc“ sowie Spannungsbereich und Einsatzatmosphäre eindeutig dokumentieren.
Prüfungen abgleichen
Fehlerbetrachtung, Trennabstände und Annahmekriterien der Spannungsfestigkeitsprüfung vergleichen.
Nachweise aktualisieren
Zeichnungen, Prüfpläne, technische Dokumentation und Zertifizierungsunterlagen versionssicher anpassen.
EINORDNUNG
Die neue Ausgabe löst keine automatische Nachrüstpflicht aus
Eine technische Norm ist nicht mit einem Gesetz gleichzusetzen. Verbindlichkeit kann insbesondere durch gesetzliche Bezugnahme, Konformitätsbewertungsregeln oder vertragliche Vereinbarungen entstehen.
Aus der Veröffentlichung allein folgt daher keine pauschale Pflicht, bestehende Ex-Anlagen oder Betriebsmittel sofort auszutauschen. Betreiberpflichten, sicherheitstechnische Bewertungen und wiederkehrende Prüfungen richten sich weiterhin nach dem konkreten Einsatzfall und den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften.
PRAXISFAZIT
Die Übergangszeit sollte für einen dokumentierten Normabgleich genutzt werden
Hersteller, Prüf- und Zertifizierungsstellen sowie Planer sollten betroffene Produkte frühzeitig identifizieren und die geänderten Konstruktions- und Prüfanforderungen systematisch abgleichen. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Umstellungsplanung – nicht ein undifferenzierter Austausch bestehender Technik.
