Die neue DIN EN IEC 62676-4 (VDE 0830-71-4):2026-10 ersetzt die Ausgabe von 2016. Sie entwickelt die Planung, Auslegung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Videosicherheitssystemen weiter. Besonders praxisrelevant sind das Sicherungskonzept, sieben neu definierte Pixeldichtestufen und ein eigener Abschnitt zum Betrieb.

VIDEOSICHERHEITSSYSTEME

Die Norm begleitet den gesamten technischen Lebenszyklus

DIN EN IEC 62676-4 beschreibt Planung, Auslegung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Videosicherheitssystemen sowie die zugehörige Bildaufnahme, Verbindung und Bildverarbeitung.

Sie gilt für Sicherungsanwendungen in privaten und öffentlichen Räumen. Damit richtet sie sich unter anderem an Planer, Errichter, Betreiber, Facility Management und Verantwortliche für technische Sicherheitskonzepte.

GEGENÜBER 2016

Vom isolierten Risikoansatz zum vollständigen Sicherungskonzept

  • Ein Sicherheits- beziehungsweise Sicherungskonzept ersetzt die lediglich isolierte Risikoanalyse.
  • Sicherungsgrade werden nach Größe, Anwendung und kritischer Infrastruktur differenziert.
  • Ein neuer Abschnitt behandelt den Betrieb von Videosicherheitssystemen.
  • Neue Tabellen ordnen die erforderliche Bildanzahl der Geschwindigkeit des beobachteten Objekts zu.
  • Testbilder und zahlreiche Tabellen wurden überarbeitet.

SIEBEN STUFEN

Die Pixeldichte reicht jetzt von 20 bis 1.500 Pixel pro Meter

Das bisherige System mit sechs Stufen wird durch sieben Pixeldichtestufen ersetzt: 20, 40, 80, 125, 250, 500 und 1.500 Pixel pro Meter. Damit verändert sich ein zentraler Planungsparameter für die beabsichtigte Bildaussage.

Kameraauswahl, Brennweite, Montageort, Blickwinkel, Beleuchtung und die Größe des relevanten Bildbereichs müssen gemeinsam bewertet werden. Eine hohe Kameraauflösung allein belegt noch nicht, dass die geforderte Pixeldichte am Zielobjekt erreicht wird.

ALT UND NEU

Für die Ausgabe 2016 läuft eine Übergangsfrist bis Ende November 2028

Der VDE Verlag nennt für DIN EN 62676-4:2016-07 den 1. Oktober 2026 als Rückzugsdatum und den 30. November 2028 als Ende der Übergangsfrist. Rückzugsdatum und Übergangsfrist sind unterschiedliche Angaben und müssen im jeweiligen Projektkontext richtig eingeordnet werden.

Bei laufenden Planungen und Verträgen sollte eindeutig dokumentiert sein, welche Normausgabe vereinbart ist und wie Änderungen an Sicherungsgraden, Pixeldichten, Prüfungen und Betrieb berücksichtigt werden.

TECHNIK IST NICHT RECHTSGRUNDLAGE

Die Norm erlaubt keine personenbezogene Videoüberwachung

DIN EN IEC 62676-4 ist eine technische Anwendungsnorm. Sie schafft weder eine Rechtsgrundlage noch eine pauschale Erlaubnis zur Beobachtung oder Aufzeichnung von Personen.

Zweck, Erforderlichkeit, Rechtsgrundlage, Transparenz, Speicherdauer, Zugriffsrechte und die Wahrung der Betroffenenrechte müssen unabhängig von der technischen Norm nach Datenschutzrecht beurteilt und dokumentiert werden. Die Datenschutzkonferenz weist darauf hin, dass bereits einfache Videoanlagen erhebliche Mengen personenbezogener Daten verarbeiten können.

PRAXISCHECK

Planung, Abnahme und Betrieb gemeinsam aktualisieren

01

Schutzziel festlegen

Sicherungskonzept, Anwendungsfall und passenden Sicherungsgrad nachvollziehbar bestimmen.

02

Bildqualität planen

Geforderte Pixeldichte am Zielobjekt berechnen und mit realen Testbildern nachweisen.

03

Prüfungen anpassen

Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Abnahmedokumentation auf die neue Ausgabe abstimmen.

04

Betrieb regeln

Zuständigkeiten, Bedienung, Wartung, Störungen und datenschutzkonforme Nutzung dokumentieren.

PRAXISFAZIT

Die neue Norm betrifft mehr als nur Kameradatenblätter

Planer, Errichter und Betreiber sollten bestehende Vorgaben zu Pixeldichte, Sicherungsgrad, Prüfung und Betrieb jetzt strukturiert vergleichen. Technische Normkonformität und datenschutzrechtliche Zulässigkeit bleiben dabei zwei getrennte Prüfungen, die beide erfüllt sein müssen.