Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2048 wurde die Fundstelle von EN 18060:2025 am 16. September 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit kann die Norm im erfassten Bereich als harmonisierte technische Referenz für Leistungs- und Haltbarkeitsanforderungen an bestimmte EV-Batterien dienen.
EU-AMTSBLATT
Die Fundstelle ist seit dem 16. September veröffentlicht
Der Beschluss der Europäischen Kommission veröffentlicht die Referenz von EN 18060:2025 im Amtsblatt der Europäischen Union. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
Die Veröffentlichung verleiht der Norm eine neue rechtliche Funktion innerhalb der Verordnung (EU) 2023/1542. Sie macht die Norm jedoch weder zu einem Gesetz noch zur einzig zulässigen technischen Lösung.
ANWENDUNGSBEREICH
Erfasst sind bestimmte Module und Batterien für Elektrofahrzeuge
EN 18060:2025 behandelt Leistung und Haltbarkeit wiederaufladbarer Batterien mit internem Energiespeicher für Straßenfahrzeuge. Genannt werden EV-Module und Batterien mit Lithium-Ionen-, Natrium-Ionen-, Blei-, Nickel-Metallhydrid- und kombinierten Chemien.
Die Norm ist damit keine allgemeine technische Referenz für jede Batterieart. Produktkategorie, vorgesehene Verwendung und die konkret bewertete Anforderung müssen zusammenpassen.
RECHTLICHE WIRKUNG
Die Konformitätsvermutung gilt nur im abgedeckten Bereich
Artikel 15 Absatz 3 der Batterieverordnung sieht eine Konformitätsvermutung vor, wenn Batterien mit veröffentlichten harmonisierten Normen oder den einschlägigen Teilen dieser Normen übereinstimmen.
Diese Wirkung reicht nur so weit, wie EN 18060:2025 die betreffende gesetzliche Anforderung tatsächlich abdeckt. Aus der Veröffentlichung folgt daher keine pauschale Bestätigung sämtlicher Anforderungen der Batterieverordnung.
TECHNISCHER WEG
Die Anwendung der harmonisierten Norm bleibt grundsätzlich freiwillig
Hersteller können die Konformität auch mit anderen technischen Lösungen nachweisen. Dann müssen sie jedoch eigenständig nachvollziehbar belegen, dass die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Die harmonisierte Norm bietet deshalb vor allem einen anerkannten und einheitlicheren Nachweisweg, ersetzt aber nicht die vollständige Konformitätsbewertung des Produkts.
FÜR DIE PRAXIS
Prüfstrategie und technische Dokumentation jetzt abgleichen
Anwendungsbereich prüfen
Batteriekategorie, Chemie, Fahrzeugbezug und die von der Norm erfassten Anforderungen eindeutig zuordnen.
Prüfungen abstimmen
Bestehende Leistungs- und Haltbarkeitsprüfungen mit den normativen Verfahren und Parametern vergleichen.
Dokumentation aktualisieren
Fundstelle, angewendete Normteile, Prüfergebnisse und Grenzen der Konformitätsvermutung nachvollziehbar festhalten.
Lieferkette informieren
Verantwortlichkeiten zwischen Batterieherstellern, Fahrzeugherstellern, Prüflaboren und Zulieferern klären.
KEINE NEUE VERBRAUCHERPFLICHT
Für Käufer von Elektrofahrzeugen entsteht keine unmittelbare Vorgabe
Der Durchführungsbeschluss richtet sich an die technische Konformitätsbewertung. Für Käuferinnen und Käufer entstehen daraus weder eine neue Gebühr noch zusätzliche Prüf- oder Nachweispflichten.
Mittelbar kann die harmonisierte Referenz zu besser vergleichbaren Leistungs- und Haltbarkeitsnachweisen im Fahrzeugmarkt beitragen.
PRAXISFAZIT
Ein anerkannter Nachweisweg mit klaren Grenzen
Hersteller, Batterieentwickler, Fahrzeughersteller und Prüflabore können EN 18060:2025 seit dem 16. September 2026 als harmonisierte Referenz einsetzen. Entscheidend bleibt, den konkreten Anwendungsbereich und die tatsächlich abgedeckten Anforderungen sauber zu dokumentieren.
