Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2015 hat die Europäische Kommission die Fundstellen harmonisierter Normen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aktualisiert. Der Beschluss wurde am 7. September 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am selben Tag in Kraft.
KONFORMITÄTSVERMUTUNG
Die Amtsblatt-Fundstelle ist für den CE-Nachweis entscheidend
Wird eine Maschine nach einer harmonisierten Norm hergestellt, deren Fundstelle im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, wird für die von der Norm abgedeckten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen Konformität vermutet.
Die Anwendung harmonisierter Normen bleibt grundsätzlich freiwillig. Die Vermutungswirkung greift außerdem nur innerhalb des tatsächlich abgedeckten Bereichs und ersetzt weder Risikobeurteilung noch vollständige Konformitätsbewertung.
AUSWAHL NEUER FUNDSTELLEN
Funktionale Sicherheit, Schutzeinrichtungen und Robotik sind betroffen
- EN IEC 62061:2021 mit A1:2024 zur funktionalen Sicherheit sicherheitsbezogener Steuerungssysteme.
- EN ISO 13855:2024 zur Anordnung von Schutzeinrichtungen.
- EN ISO 14119:2025 mit A11:2026 zu Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen.
- EN ISO 10218-1:2025 und EN ISO 10218-2:2025 zu Industrierobotern, Robotersystemen, Anwendungen und Integration von Roboterzellen.
LAUFENDE CE-PROJEKTE
Normenlisten müssen mit der veröffentlichten Fundstelle übereinstimmen
Für den CE-Nachweis genügt es nicht, lediglich eine aktuelle Normausgabe zu nennen. Entscheidend ist, ob und mit welchen Einschränkungen ihre Fundstelle im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Maschinenbauer, Integratoren und Elektroplaner sollten deshalb die verwendeten Normenlisten in Risikobeurteilungen, Konformitätserklärungen und technischen Unterlagen gegen den neuen Beschluss prüfen.
ÜBERGANG 2027
Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung zeitlich sauber trennen
Die Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen gilt grundsätzlich ab dem 20. Januar 2027. Bis zum Anwendungsbeginn bleibt für zuvor in Verkehr gebrachte Maschinen die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG der maßgebliche Rechtsrahmen.
Der Beschluss 2026/2015 aktualisiert die harmonisierten Normen ausdrücklich zur Maschinenrichtlinie. Für Projekte nahe dem Übergangstermin sollten Rechtsrahmen, Inverkehrbringungsdatum und verwendete Fundstellen gemeinsam dokumentiert werden.
JETZT PRÜFEN
Vier Schritte für eine belastbare Umstellung
Fundstellen abgleichen
Norm, Ausgabe, Änderung und gegebenenfalls veröffentlichte Einschränkungen kontrollieren.
Risikobeurteilung prüfen
Sicherheitsfunktionen, Schutzkonzept und verbleibende Risiken auf die verwendeten Normen beziehen.
Technische Unterlagen aktualisieren
Normenliste, Prüfberichte und Begründungen für abweichende technische Lösungen konsistent halten.
Übergang festlegen
Für jedes Projekt dokumentieren, ob Richtlinie 2006/42/EG oder Verordnung (EU) 2023/1230 maßgeblich ist.
PRAXISFAZIT
Nicht nur die Normausgabe, sondern auch ihre Fundstelle prüfen
Der neue Beschluss verlangt keinen pauschalen Austausch aller technischen Unterlagen. Er ist aber ein konkreter Anlass, laufende und neue CE-Projekte auf veraltete Fundstellen, fehlende Änderungen und den anstehenden Wechsel zur Maschinenverordnung zu überprüfen.
