Seit dem 18. September 2026 liegt mit E DIN VDE 0603-3-1 (VDE 0603-3-1):2026-10 ein neuer Entwurf für Hauptleitungsabzweigklemmen vor. Er ergänzt unter anderem Prüfungen für schraubenlose Klemmtechnik und Angaben zur Abisolierlänge. Bis zum 18. November 2026 können Stellungnahmen zum Entwurf eingereicht werden.
NORM-ENTWURF
Der Text ist veröffentlicht, aber noch nicht die neue Endfassung
Der VDE Verlag führt das Dokument ausdrücklich als Entwurf. Fachkreise können den Text prüfen und bis zum Ende der Einspruchsfrist Stellung nehmen. Inhalte können sich im weiteren Normungsverfahren noch ändern.
Für die tägliche Arbeit bleibt deshalb zu unterscheiden: Der Entwurf zeigt die geplante Weiterentwicklung, ersetzt aber noch nicht die veröffentlichte Endfassung DIN VDE 0603-3-1 (VDE 0603-3-1):2018-09.
ANWENDUNGSBEREICH
Im Mittelpunkt stehen HLAK für Kupferleiter bis 70 mm²
Der Entwurf gilt für Hauptleitungsabzweigklemmen für Kupferleiter bis zu einem Bemessungsanschlussvermögen von 70 mm², die in Zählerplätzen und bei Hauptleitungsabzweigen eingesetzt werden.
Für Hauptleitungsabzweigklemmen über 70 mm² kann das Dokument sinngemäß angewendet werden. Ob das für ein konkretes Produkt oder Projekt sinnvoll ist, muss technisch bewertet werden.
GEPLANTE ÄNDERUNGEN
Schraubenlose Klemmtechnik, Dokumentation und Korrosionsprüfung werden konkretisiert
- Ein neuer Anhang A beschreibt angepasste Prüfungen für schraubenlose Klemmtechnik.
- Die Abisolierlänge soll in Abschnitt 8.2 als Angabe der technischen Dokumentation ergänzt werden.
- Die Anforderungen an die Korrosionsbeständigkeit in Abschnitt 20 werden angepasst.
- Weitere Werkstoffe sollen von bestimmten Prüfungen ausgenommen werden können.
FÜR DIE PRAXIS
Entwicklung und Dokumentation können schon jetzt vorbereitet werden
Produkte erfassen
HLAK nach Leiterwerkstoff, Anschlussvermögen und Klemmtechnik systematisch zuordnen.
Prüfplan vergleichen
Die im Entwurf vorgesehenen Prüfungen mit vorhandenen Typprüfungen und Nachweisen abgleichen.
Unterlagen prüfen
Abisolierlänge und weitere notwendige Installationsangaben in Datenblättern und Anleitungen kontrollieren.
Einspruch bewerten
Technisch begründete Hinweise rechtzeitig vor dem 18. November 2026 in das Verfahren einbringen.
KEIN VORGRIFF
Aus dem Entwurf entsteht noch keine allgemeine neue Installationspflicht
Ein Norm-Entwurf ist eine Diskussions- und Arbeitsgrundlage. Er sollte nicht wie eine bereits verabschiedete Normausgabe behandelt oder pauschal zur verbindlichen Anforderung erklärt werden.
Hersteller, Planer, Zählerplatzbauer und Elektrofachkräfte können die Änderungen bereits beobachten und vorbereiten. Für konkrete Verträge, Ausschreibungen und Produktbewertungen muss aber eindeutig festgelegt sein, welche Ausgabe vereinbart oder gefordert wird.
PRAXISFAZIT
Jetzt prüfen und kommentieren – endgültig bewerten erst nach der Endfassung
Der Entwurf liefert klare Hinweise auf die künftige Entwicklung bei Prüfungen, technischen Angaben und Korrosionsbeständigkeit. Eine belastbare Umstellung sollte dennoch auf der tatsächlich veröffentlichten Endfassung und deren abschließendem Inhalt beruhen.
