Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/656 ergänzt die AFIR um verbindliche technische Spezifikationen für die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladepunkt. Ab 1. Januar 2027 betrifft das bestimmte neu installierte oder grundlegend beziehungsweise vollständig erneuerte öffentliche und private Ladepunkte.

ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICH

EN ISO 15118-20 wird zum Mindeststandard für neue oder erneuerte Ladepunkte

Öffentlich zugängliche AC- und DC-Ladepunkte für leichte und schwere Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2027 neu installiert oder renoviert werden, müssen für die Interoperabilität mindestens EN ISO 15118-20:2022 erfüllen.

Bietet ein solcher Ladepunkt eine automatische Authentifizierung und Autorisierung wie Plug & Charge an, verlangt die Verordnung zusätzlich die gemeinsame Einhaltung von EN ISO 15118-2:2016 und EN ISO 15118-20:2022.

PRIVATE LADEPUNKTE

Der erforderliche Standard hängt vom Lademodus ab

  • Für Mode 2 ist mindestens EN IEC 61851-1:2019 vorgesehen.
  • Für Mode 3 und Mode 4 ist mindestens EN ISO 15118-20:2022 vorgesehen.
  • Die Vorgaben gelten für private Ladepunkte, die ab 1. Januar 2027 neu installiert oder renoviert werden.

BESTANDSSCHUTZ

Der Stichtag ist keine pauschale Umrüstpflicht für jede vorhandene Wallbox

Die Verordnung definiert eine Renovierung als wesentlichen oder vollständigen Austausch relevanter Ladepunktausrüstung. Normale Wartung oder der Austausch eines einzelnen Verschleißteils erfüllt diese Definition nicht automatisch.

Für bestehende öffentliche und private Ladepunkte enthält die Verordnung gezielte Ausnahmen. Ob eine konkrete Maßnahme bereits als Renovierung gilt, sollte deshalb anhand ihres tatsächlichen technischen Umfangs bewertet und dokumentiert werden.

BEREITS GELTENDE AFIR-PFLICHT

Smart-Charging-Fähigkeit ist nicht erst ab 2027 relevant

Betreiber müssen sicherstellen, dass öffentlich zugängliche Ladepunkte, die nach dem 13. April 2024 errichtet oder nach dem 14. Oktober 2024 renoviert wurden, smart-charging-fähig sind.

Der Stichtag 2027 ergänzt diese Pflicht um konkrete Kommunikations- und Interoperabilitätsstandards. Smart Charging und die vollständige Umsetzung von EN ISO 15118-20 sind daher getrennte Prüfpunkte.

PROJEKTVORBEREITUNG

Hardware, Software und Nachweise gemeinsam planen

01

Anwendungsfall klären

Öffentliche oder private Nutzung, Fahrzeugklasse, AC/DC und Lademodus eindeutig festlegen.

02

Stichtag dokumentieren

Installation oder wesentliche Erneuerung zeitlich und technisch nachvollziehbar einordnen.

03

Kommunikation prüfen

Unterstützte ISO-15118-Versionen sowie Plug-&-Charge-Funktionen im Produktnachweis kontrollieren.

04

Updatefähigkeit sichern

Softwarepflege, Zertifikatsmanagement und langfristigen Hersteller-Support vertraglich berücksichtigen.

PRAXISFAZIT

Beschaffung für 2027 sollte die Kommunikationsstandards bereits abbilden

Wer Ladeinfrastruktur plant oder beschafft, sollte Produktauswahl, Kommunikationsfähigkeit und Software-Support schon jetzt gegen die Anforderungen ab 2027 prüfen. Für Bestandsanlagen ist dagegen zuerst zu klären, ob überhaupt eine Renovierung im Sinne der Verordnung vorliegt.