Der Smart-Meter-Pflichtrollout beginnt nicht erst 2027. Das Messstellenbetriebsgesetz erfasst bereits heute bestimmte Verbraucher, steuerbare Einrichtungen und Erzeugungsanlagen. Die Quoten für 2027 und 2028 beziehen sich auf definierte Einbaufallgruppen und Zeiträume – nicht pauschal auf 90 Prozent aller Haushalte.
WER IST ERFASST
Verbrauch, § 14a und Anlagenleistung entscheiden
§ 29 MsbG verpflichtet den grundzuständigen Messstellenbetreiber grundsätzlich zum Einbau intelligenter Messsysteme bei Letztverbrauchern mit mehr als 6.000 kWh Jahresstromverbrauch.
Bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit Vereinbarung nach § 14a EnWG sind zusätzlich Steuerungseinrichtungen relevant. Auch Anlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung werden nach den gesetzlichen Zielquoten erfasst.
ZEITRAUMQUOTEN
90 Prozent beziehen sich auf die jeweilige Gruppe und den jeweiligen Zeitraum
Für bestimmte Letztverbrauchergruppen verlangt § 45 MsbG, dass in den Jahren 2027 und 2028 mindestens 90 Prozent der in diesem Zeitraum neu auszustattenden Messstellen ausgestattet werden.
Für Erzeugungsanlagen gelten eigene Quoten nach installierter Leistung und Inbetriebnahmezeitraum. Die Berechnung ist daher gruppenbezogen und darf nicht als allgemeine Haushaltsquote gelesen werden.
AB 2028
Sehr große Verbraucher und Erzeugungsanlagen folgen einem eigenen Fahrplan
Bei den großen Einbaufällen nach § 30 Absatz 1 Nummer 1 – insbesondere sehr hohen Jahresverbräuchen oder Anlagenleistungen – beginnt die verpflichtende Ausstattung nach § 45 spätestens 2028.
Bis Ende 2032 müssen in den jeweiligen Pflichteinbaufallgruppen grundsätzlich 90 Prozent erreicht sein. Entscheidend bleibt die genaue gesetzliche Zuordnung der Messstelle.
PROJEKTPLANUNG
Messkonzept und Steuerbarkeit früh mitplanen
Einbaufall bestimmen
Verbrauch, Anlagenleistung und §-14a-Status für jeden Zählpunkt erfassen.
Zählerplatz prüfen
Technische Voraussetzungen und Platzbedarf mit Netz- und Messstellenbetreiber abstimmen.
Steuerung einplanen
Bei Wallbox, Wärmepumpe und Speicher Messung, Steuerbox und Kommunikationsweg gemeinsam betrachten.
Zeitplan abstimmen
Netzanschluss, Inbetriebnahme und Rolloutpflichten im Projektterminplan verbinden.
PRAXISFAZIT
2027 ist ein Quotenjahr, kein allgemeiner Starttermin
Für Elektro-, PV-, Speicher- und Ladeinfrastrukturprojekte sollte die Messstellenzuordnung früh erfolgen. Die gesetzliche Pflicht hängt am Einbaufall; die Quote beschreibt die Umsetzung durch den Messstellenbetreiber.
