Die Bundesnetzagentur hat die Konsultation ihres vollständigen Entwurfs zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom abgeschlossen. Stellungnahmen waren bis zum 18. September 2026 möglich. Der Abschluss dieser Frist ist ein Verfahrensschritt, aber noch keine endgültige Festlegung und keine neue verbindliche Abrechnungsregel.

FESTLEGUNGSENTWURF

Die Frist ist beendet, die endgültige Festlegung steht noch aus

Die Bundesnetzagentur führt AgNes weiterhin als Festlegungsverfahren. Der veröffentlichte Text ist ein vollständiger Entwurf, zu dem Marktteilnehmer Stellung nehmen konnten.

Aus dem Ende der Konsultation entsteht weder automatisch eine neue Entgeltregel noch eine unmittelbare Umstellungspflicht. Zunächst werden die Stellungnahmen ausgewertet und der Entwurf behördlich weiterbearbeitet.

NETZENTGELTE WEITERENTWICKELN

Kapazität, Flexibilität und netzorientiertes Verhalten rücken stärker in den Blick

Der Entwurf soll die Netzentgeltsystematik nach dem Auslaufen der Stromnetzentgeltverordnung weiterentwickeln. Diskutiert werden unter anderem stärkere Kapazitätselemente, Anreize für netzorientiertes Verhalten und eine breitere beziehungsweise verursachungsnähere Verteilung der Netzkosten.

Betroffen sind nicht nur klassische Netznutzer. Auch Industrie und Gewerbe, Speicher, Ladeinfrastruktur und flexible Verbrauchseinrichtungen müssen die weitere Entwicklung beobachten.

WEITERES VERFAHREN

Rahmenfestlegung 2026, Konkretisierung in Folgefestlegungen

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt weiterhin, die Rahmenfestlegung noch im Kalenderjahr 2026 zu beschließen. Konkretisierende Folgefestlegungen sollen anschließend weitere Einzelheiten regeln.

Für Speicher und Ladepunkte verweist der AgNes-Entwurf zusätzlich auf das separate MiSpeL-Verfahren. Beide Verfahren müssen deshalb auseinandergehalten und in ihren Schnittstellen beobachtet werden.

PRAXISCHECK

Noch nicht umstellen, aber Auswirkungen vorbereiten

01

Status dokumentieren

Im Rechts- und Normenmonitor festhalten, dass die Konsultation beendet, die Festlegung aber noch offen ist.

02

Lastprofile prüfen

Kapazität, Spitzenlasten und Flexibilität der relevanten Standorte transparent erfassen.

03

Verträge beobachten

Netzentgelt- und Anschlussregelungen erst bei belastbarer Rechtsgrundlage anpassen.

04

Folgeverfahren verfolgen

AgNes, MiSpeL und weitere Konkretisierungen getrennt überwachen.

PRAXISFAZIT

Der nächste belastbare Meilenstein ist die endgültige Rahmenfestlegung

Unternehmen sollten den Entwurf für Szenarien und interne Analysen nutzen, ihn aber nicht wie geltendes Recht behandeln. Maßgeblich wird der veröffentlichte Beschluss mit seinen Übergangs- und Anwendungsregelungen sein.