Die Bundesnetzagentur hat die Konsultation ihres vollständigen Entwurfs zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom abgeschlossen. Stellungnahmen waren bis zum 18. September 2026 möglich. Der Abschluss dieser Frist ist ein Verfahrensschritt, aber noch keine endgültige Festlegung und keine neue verbindliche Abrechnungsregel.
FESTLEGUNGSENTWURF
Die Frist ist beendet, die endgültige Festlegung steht noch aus
Die Bundesnetzagentur führt AgNes weiterhin als Festlegungsverfahren. Der veröffentlichte Text ist ein vollständiger Entwurf, zu dem Marktteilnehmer Stellung nehmen konnten.
Aus dem Ende der Konsultation entsteht weder automatisch eine neue Entgeltregel noch eine unmittelbare Umstellungspflicht. Zunächst werden die Stellungnahmen ausgewertet und der Entwurf behördlich weiterbearbeitet.
NETZENTGELTE WEITERENTWICKELN
Kapazität, Flexibilität und netzorientiertes Verhalten rücken stärker in den Blick
Der Entwurf soll die Netzentgeltsystematik nach dem Auslaufen der Stromnetzentgeltverordnung weiterentwickeln. Diskutiert werden unter anderem stärkere Kapazitätselemente, Anreize für netzorientiertes Verhalten und eine breitere beziehungsweise verursachungsnähere Verteilung der Netzkosten.
Betroffen sind nicht nur klassische Netznutzer. Auch Industrie und Gewerbe, Speicher, Ladeinfrastruktur und flexible Verbrauchseinrichtungen müssen die weitere Entwicklung beobachten.
WEITERES VERFAHREN
Rahmenfestlegung 2026, Konkretisierung in Folgefestlegungen
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt weiterhin, die Rahmenfestlegung noch im Kalenderjahr 2026 zu beschließen. Konkretisierende Folgefestlegungen sollen anschließend weitere Einzelheiten regeln.
Für Speicher und Ladepunkte verweist der AgNes-Entwurf zusätzlich auf das separate MiSpeL-Verfahren. Beide Verfahren müssen deshalb auseinandergehalten und in ihren Schnittstellen beobachtet werden.
PRAXISCHECK
Noch nicht umstellen, aber Auswirkungen vorbereiten
Status dokumentieren
Im Rechts- und Normenmonitor festhalten, dass die Konsultation beendet, die Festlegung aber noch offen ist.
Lastprofile prüfen
Kapazität, Spitzenlasten und Flexibilität der relevanten Standorte transparent erfassen.
Verträge beobachten
Netzentgelt- und Anschlussregelungen erst bei belastbarer Rechtsgrundlage anpassen.
Folgeverfahren verfolgen
AgNes, MiSpeL und weitere Konkretisierungen getrennt überwachen.
PRAXISFAZIT
Der nächste belastbare Meilenstein ist die endgültige Rahmenfestlegung
Unternehmen sollten den Entwurf für Szenarien und interne Analysen nutzen, ihn aber nicht wie geltendes Recht behandeln. Maßgeblich wird der veröffentlichte Beschluss mit seinen Übergangs- und Anwendungsregelungen sein.
