Die DGUV Information 205-040 bündelt Prüffristen im Brandschutz in übersichtlichen Tabellen. Für Rauch- und Feuerschutzabschlüsse weist die DGUV den Stand 4. August 2026 aus. Das ist ein wichtiger Anlass, betriebliche Fristenpläne zu kontrollieren. Die Information setzt jedoch keine eigenständigen neuen Prüffristen, sondern verweist auf die jeweils zugrunde liegenden Vorschriften und Regeln.
NEUER TABELLENSTAND
Die DGUV kennzeichnet die Übersicht zu Abschlüssen mit Stand August 2026
Auf der offiziellen Publikationsseite der DGUV ist die Tabelle zu Rauch- und Feuerschutzabschlüssen mit dem Stand 4. August 2026 angegeben. Die vorherige Veröffentlichung der Gesamtinformation bleibt als Ausgabe Juni 2022 mit späteren Aktualisierungen geführt; einzelne Tabellen können unabhängig davon fortgeschrieben werden.
Der neue Stand ist ein sinnvoller Prüfimpuls für Betreiber. Aus der Datumsänderung allein lässt sich jedoch nicht seriös ableiten, dass sich für jede Tür, jedes Tor oder jeden Abschluss die Prüffrist geändert hat.
RICHTIG EINORDNEN
Die DGUV Information fasst Anforderungen zusammen, schafft aber keine eigene Rechtsregel
Die DGUV erläutert ausdrücklich, dass die Information keine eigenen Regelungen trifft. Sie stellt Fristen zusammen, die sich aus anderen Quellen ergeben. Für die verbindliche Bewertung ist deshalb immer die in der jeweiligen Tabellenzeile genannte Vorschrift, Regel, Zulassung, Genehmigung oder Herstellervorgabe maßgeblich.
Auch eine aktualisierte Tabelle ändert nicht automatisch bauordnungsrechtliche oder arbeitsschutzrechtliche Anforderungen. Sie kann aber auf neue Quellenstände, präzisierte Bezüge oder redaktionelle Anpassungen hinweisen.
SCHUTZFUNKTION ERHALTEN
Rauch- und Feuerschutzabschlüsse müssen im Ereignisfall sicher schließen
Feuerschutzabschlüsse begrenzen die Ausbreitung von Feuer, Rauchschutzabschlüsse insbesondere die Rauchausbreitung. Im Alltag stehen sie häufig offen oder werden stark beansprucht. Feststellanlagen, Türschließer, Dichtungen, Verriegelungen und angrenzende Bauteile müssen deshalb als zusammengehörige Funktion betrachtet werden.
Unzulässiges Offenhalten, Beschädigungen, blockierte Schließbereiche oder nachträgliche Veränderungen können die Schutzwirkung aufheben. Regelmäßige Kontrollen und qualifizierte Instandhaltung sind daher unabhängig von der formalen Fristenliste notwendig.
QUELLE VOR INTERVALL
Die konkrete Frist muss dem konkreten Abschluss zugeordnet werden
Bei mehreren einschlägigen Anforderungen ist zu dokumentieren, welche Quelle für welche Kontrolle oder Prüfung gilt. Begriffe wie Sichtkontrolle, Funktionsprüfung, Wartung und Sachkundigenprüfung sollten nicht vermischt werden.
- Bauordnungsrecht und eingeführte technische Baubestimmungen des Bundeslandes
- Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und behördliche Nebenbestimmungen
- Zulassung, Bauartgenehmigung oder Verwendbarkeitsnachweis des Abschlusses
- Vorgaben für Feststellanlagen und elektrische Antriebe
- Arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung und betriebliche Nutzung
- Herstellerangaben sowie Ergebnisse früherer Prüfungen und Störungen
BETREIBERPRAXIS
Fristenpläne müssen mehr enthalten als ein wiederkehrendes Kalenderdatum
Identifikation
Jeden Abschluss eindeutig mit Standort, Kennzeichnung und Schutzfunktion erfassen.
Grundlage
Rechts- oder Regelquelle und deren Ausgabestand dokumentieren.
Prüfumfang
Kontrolle, Funktionsprüfung, Wartung und erforderliche Qualifikation unterscheiden.
Ergebnis
Feststellungen, Frist zur Beseitigung und verantwortliche Person nachvollziehbar festhalten.
Änderungen
Umbauten, Beschädigungen oder Nutzungsänderungen als zusätzlichen Prüfanlass behandeln.
Nachverfolgung
Mängelbeseitigung und Wiederherstellung der Schutzfunktion wirksam schließen.
NICHT BIS ZUM TERMIN WARTEN
Offensichtliche Beeinträchtigungen verlangen unmittelbares Handeln
Ein regulärer Prüfzyklus ist kein Freibrief, erkennbare Mängel bis zum nächsten Termin zu dulden. Keile, beschädigte Schließmittel, demontierte Dichtungen, blockierte Laufwege oder Veränderungen an Feststellanlagen müssen zeitnah bewertet und behoben werden.
Beschäftigte sollten wissen, dass Rauch- und Feuerschutzabschlüsse nicht manipuliert werden dürfen und an wen Störungen zu melden sind. Organisatorische Unterweisung ergänzt die technische Prüfung.
PRAXISFAZIT
Den Tabellenstand aktualisieren – die Frist aber immer aus der maßgeblichen Quelle ableiten
Betreiber sollten die Ausgabe der DGUV-Tabelle im Fristenmanagement auf den Stand 4. August 2026 bringen und die hinterlegten Quellen prüfen. Eine pauschale neue Prüffrist lässt sich aus dem Aktualisierungsdatum nicht ableiten.
Entscheidend bleibt die konkrete Zuordnung zum Abschluss, zur Genehmigung und zur zugrunde liegenden Regel. So wird aus einer Tabellenaktualisierung eine nachvollziehbare und belastbare Prüfplanung.
