Mit DIN 18232-101:2026-09 liegt erstmals eine eigene Norm für den Nachweis der Fachkompetenz nach DIN 18232-10 vor. Sie richtet den Blick auf die Qualifikation beteiligter Mitarbeitender und die grundsätzliche Eignung von Unternehmen für Leistungen rund um Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung.

VERÖFFENTLICHT

Die Endfassung ersetzt den Entwurf aus Mai 2025

DIN Media führt DIN 18232-101:2026-09 als neue Norm. Der vorherige Entwurf DIN 18232-101:2025-05 ist damit nicht mehr die maßgebliche Arbeitsgrundlage.

Teil 101 ergänzt DIN 18232-10:2024-12. Während Teil 10 Anforderungen an Dienstleister und Beschäftigte beschreibt, legt Teil 101 Kriterien fest, mit denen die dazugehörige Fachkompetenz nachgewiesen werden kann.

RAUCH UND WÄRMEFREIHALTUNG

Kompetenznachweise können einzelne oder mehrere Tätigkeitsphasen erfassen

DIN 18232-10 nennt Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung.

Nach der Einführung von DIN Media kann der Nachweis auf Wunsch des Dienstleisters für einzelne Phasen oder gebündelt für mehrere Phasen erfolgen. Damit muss der nachgewiesene Umfang zur tatsächlich angebotenen Leistung passen.

ZWEI EBENEN

Mitarbeiterkompetenz und Unternehmenseignung getrennt betrachten

Der Kompetenznachweis bezieht sich sowohl auf die Fachkompetenz der beteiligten Mitarbeitenden als auch auf die grundsätzliche Eignung des Unternehmens. Persönliche Qualifikation allein beantwortet daher nicht automatisch alle organisatorischen Anforderungen an den Dienstleister.

Für Ausschreibungen und Vergaben ist wichtig, den benötigten Tätigkeitsumfang eindeutig zu benennen und nur Nachweise zu verlangen, die zum konkreten Auftrag passen.

JETZT ABGLEICHEN

Qualifikation, Verträge und Auswahlprozesse aufeinander abstimmen

01

Leistungsphasen zuordnen

Festlegen, welche Phasen nach DIN 18232-10 das Unternehmen tatsächlich übernimmt.

02

Nachweise prüfen

Kompetenz der eingesetzten Mitarbeitenden und grundsätzliche Unternehmenseignung getrennt dokumentieren.

03

Ausschreibungen anpassen

Geforderte Nachweise präzise auf Leistungsbild, Anlage und Verantwortlichkeiten beziehen.

04

Wartungsverträge prüfen

Qualifikations- und Dokumentationsklauseln mit der neuen Normstruktur abgleichen.

RECHTSSTATUS

Die Veröffentlichung schafft keine pauschale gesetzliche Zertifizierungspflicht

DIN-Normen sind grundsätzlich freiwillig. Verbindlichkeit kann insbesondere durch gesetzliche Bezugnahme oder eine vertragliche Vereinbarung entstehen. Unabhängig davon können Normen als fachlicher Bewertungsmaßstab herangezogen werden.

Aus DIN 18232-101 allein folgt weder eine neue allgemeine Prüf- oder Wartungsfrist für RWA noch eine automatische gesetzliche Zertifizierungspflicht für jedes Fachunternehmen. Maßgeblich bleiben das konkrete Projekt, die vereinbarten Leistungen und die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorgaben.

PRAXISFAZIT

Die neue Norm macht Kompetenzanforderungen nachvollziehbarer

RWA-Fachfirmen, Planer, Auftraggeber und Betreiber sollten prüfen, ob vorhandene Qualifikationsnachweise, Ausschreibungen und Wartungsverträge die tatsächlich beauftragten Phasen abdecken. DIN 18232-101 bietet dafür eine neue, strukturierte Nachweisgrundlage.