Seit dem 27. September 2026 gelten verschärfte Verbraucherschutzregeln für Umweltwerbung. Allgemeine Aussagen wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ brauchen eine anerkannte hervorragende Umweltleistung. Produktclaims zur Klimawirkung, die auf Emissionskompensation beruhen, sind gegenüber Verbrauchern ausdrücklich unzulässig.
ALLGEMEINE UMWELTAUSSAGEN
Vage grüne Begriffe brauchen einen anerkannten Leistungsnachweis
Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ gelten als allgemeine Umweltaussagen, wenn ihre konkrete Bedeutung nicht klar und hervorgehoben auf demselben Medium erläutert wird.
Solche Aussagen sind unzulässig, wenn das Unternehmen keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann. Konkrete, präzise und belegbare Aussagen bleiben möglich, müssen aber ebenfalls wahr und nicht irreführend sein.
TREIBHAUSGASCLAIMS
Kompensation trägt keine produktbezogene Klimaneutralitätsaussage mehr
Der UWG-Anhang untersagt Aussagen, nach denen ein Produkt aufgrund der Kompensation von Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Umweltauswirkungen habe.
Das betrifft typische produktbezogene Offsetting-Claims. Reduktionen in der Wertschöpfungskette und Aussagen zu Unternehmensmaßnahmen sind davon zu unterscheiden, müssen aber präzise, belegt und im konkreten Kontext zulässig sein.
NACHHALTIGKEITSSIEGEL
Eigene Labels brauchen ein echtes Zertifizierungssystem
Nachhaltigkeitssiegel dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Drittprüfung beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurden.
Ein bloßes Marketinglabel ohne transparente Anforderungen, unabhängige Kontrolle und nachvollziehbare Vergabe erfüllt diese Voraussetzung nicht.
MARKETING-CHECK
Alle Kanäle und Nachweise gemeinsam prüfen
Claims erfassen
Website, Webshop, Verpackungen, Produktblätter, Social Media und Kampagnen vollständig durchsuchen.
Aussagen präzisieren
Bezug, Messgröße, Zeitraum und Produktbestandteil klar benennen.
Siegel prüfen
Zertifizierungssystem, Drittprüfung und öffentliche Kriterien dokumentieren.
Freigabe sichern
Belege, Prüfberichte und Marketingfreigaben versionssicher archivieren.
PRAXISFAZIT
Nicht jede Umweltaussage ist verboten, aber jede braucht klare Substanz
Unternehmen sollten Umweltwerbung nicht pauschal entfernen, sondern Aussage für Aussage prüfen. Je allgemeiner und umfassender ein Claim klingt, desto höher sind die Anforderungen an Nachweis, Kontext und Klarheit.
