DGUV Test weist darauf hin, dass Personenzertifikate nach dem SCC-Regelwerk 2011 ab dem 1. November 2026 nicht mehr anerkannt werden. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn auf dem Zertifikat ein späteres Ablaufdatum steht. Betroffene Fremdfirmen sollten ihre Zertifikatsbestände und Auftraggeberanforderungen deshalb umgehend abgleichen.

PERSONENZERTIFIKATE

Das aufgedruckte Ablaufdatum schützt nicht vor dem Anerkennungsende

Erfasst sind Personenzertifikate, die auf Grundlage der SGU-Prüfungen nach den SCC-Dokumenten 017 oder 018 der Version 2011 ausgestellt wurden. Ihre Anerkennung endet unabhängig davon, ob das einzelne Dokument ein späteres Ablaufdatum ausweist.

Besonders relevant ist das für operativ tätige Mitarbeitende und Führungskräfte von Fremdfirmen, wenn der Auftraggeber einen persönlichen Nachweis zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz verlangt.

SGU-PERSONAL VAZ 2021

Für eine neue Anerkennung ist eine Prüfung nach aktuellem Regelwerk erforderlich

DGUV Test bietet Prüfungen nach dem aktuellen Zertifizierungsprogramm SGU-Personal VAZ 2021 an. Wer weiterhin ein anerkanntes SCC-Personenzertifikat benötigt, muss die Prüfung nach diesem Regelwerk ablegen.

Nach der DGUV-Mitteilung ist eine vorherige Schulung für die Prüfung nicht zwingend erforderlich. Die Vorbereitung kann eigenständig erfolgen; abweichende vertragliche Anforderungen des Auftraggebers bleiben gesondert zu prüfen.

BIS ENDE OKTOBER

Zertifikate, Einsatzplanung und Neuprüfungen jetzt abstimmen

01

Bestand

Ausstellungsgrundlage aller SCC-Personenzertifikate erfassen.

02

Auftraggeber

Konkrete SGU-Nachweise für laufende und geplante Einsätze klären.

03

Prüfung

Erforderliche Termine nach SGU-Personal VAZ 2021 rechtzeitig buchen.

04

Disposition

Nur Personen mit anerkanntem Nachweis für entsprechende Einsätze einplanen.

RICHTIG EINORDNEN

Betroffen ist die SCC-Anerkennung, nicht automatisch jede Arbeitsschutzqualifikation

Das Anerkennungsende betrifft die bezeichneten SCC-Personenzertifikate. Andere gesetzlich oder betrieblich erforderliche Qualifikationen, Unterweisungen und Beauftragungen werden dadurch weder ersetzt noch automatisch ungültig.