Kleine, zinsfreie oder nur kurzfristige Finanzierungen waren bislang teilweise vom Verbraucherkreditrecht ausgenommen. Das Umsetzungsgesetz zur Richtlinie (EU) 2023/2225 erweitert den Schutz deutlich. Für Handel, Kreditgeber und Plattformen betrifft das nicht nur Vertragsmuster, sondern auch Werbung, Vorabinformationen, Kreditwürdigkeitsprüfung und digitale Abschlussstrecken.

UMSETZUNG 2026

Das Gesetz ist verkündet und tritt überwiegend im November 2026 in Kraft

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge wurde am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Seine wesentlichen verbraucherkreditrechtlichen Änderungen gelten ab dem 20. November 2026; einzelne Vorschriften sind bereits seit dem Tag nach der Verkündung in Kraft.

Unternehmen sollten den jeweiligen Artikel des Umsetzungsgesetzes prüfen. Der 20. November ist der zentrale Stichtag für die neuen Hauptpflichten, ersetzt aber keine genaue Betrachtung der einzelnen Übergangs- und Inkrafttretensregeln.

MEHR VERTRÄGE ERFASST

Kleinkredite und bestimmte zinsfreie Kurzzeitmodelle rücken in den Anwendungsbereich

Der Verbraucherschutz wird auf Kreditmodelle ausgeweitet, die bisher aufgrund geringer Beträge, kurzer Laufzeiten oder fehlender Zinsen teilweise ausgenommen waren. Dazu zählen je nach konkreter Ausgestaltung Kredite unter 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite sowie Finanzierungen mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten.

Auch Buy-Now-Pay-Later-Modelle können erfasst sein. Entscheidend ist nicht die Marketingbezeichnung, sondern die rechtliche und wirtschaftliche Gestaltung: Wer räumt Zahlungsaufschub ein, welche Kosten entstehen, wie lang ist die Laufzeit und welche Rolle übernimmt ein Dritter?

VOR VERTRAGSSCHLUSS

Informationen müssen verständlich, rechtzeitig und auf das konkrete Angebot bezogen sein

Die vorvertraglichen Informationspflichten werden ausgebaut. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Kosten, Laufzeit, Rückzahlung, Folgen eines Zahlungsverzugs und wesentliche Vertragsbedingungen beurteilen können, bevor sie sich binden.

Digitale Abschlussstrecken dürfen die Pflichtinformationen nicht in schwer auffindbaren Untermenüs verstecken oder durch Gestaltung entwerten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Pflichtangaben technisch korrekt ausgespielt, dokumentiert und dem konkreten Vertrag zugeordnet werden.

VERANTWORTLICHE KREDITVERGABE

Die Kreditwürdigkeitsprüfung wird wichtiger – auch bei automatisierten Entscheidungen

Vor der Kreditvergabe ist zu prüfen, ob die Rückzahlung voraussichtlich tragbar ist. Dafür müssen erforderliche und angemessene Informationen herangezogen werden. Eine bloße Verkaufswahrscheinlichkeit oder ein Scoring ohne belastbare Grundlage genügt nicht.

Wird die Beurteilung automatisiert durchgeführt, erhalten Betroffene stärkere Rechte auf Erklärung und menschliche Überprüfung. Prozesse müssen deshalb sowohl die Datenqualität als auch Zuständigkeiten für eine nachvollziehbare manuelle Neubewertung abbilden.

VERTRAG UND WIDERRUF

Textform, Zinsgrenzen und Widerrufsfolgen werden neu geordnet

  • Allgemeine Verbraucherdarlehensverträge können grundsätzlich in Textform geschlossen werden, soweit keine speziellere Form greift.
  • Objektive Grenzen sollen vor überhöhten beziehungsweise wucherähnlichen Zinsgestaltungen schützen.
  • Bei unzureichender Pflichtinformation wird das bislang potenziell unbefristete Widerrufsrecht grundsätzlich zeitlich begrenzt; im Einzelfall sind Voraussetzungen und Ausnahmen genau zu prüfen.
  • Bestimmte Debitkarten mit verzögerter Belastung wurden im Gesetzgebungsverfahren gesondert behandelt und nicht pauschal den Kreditregeln unterworfen.

PRAXIS-CHECKLISTE

Checkout, Werbung und Kreditprozess müssen gemeinsam überprüft werden

01

Produktinventur

Zahlungsaufschübe, Ratenkauf, Kleinkredite und BNPL-Modelle rechtlich einordnen.

02

Kundeninformation

Werbung, Preisangaben, Pflichtinformationen und Vertragsdokumente aktualisieren.

03

Prüfprozess

Datenbasis, Kreditwürdigkeitsentscheidung und menschliche Überprüfung nachvollziehbar gestalten.

04

Nachweis

Zeitpunkt und Inhalt der bereitgestellten Informationen revisionsfest dokumentieren.

PRAXISFAZIT

Auch scheinbar einfache Zahlungsoptionen können künftig Verbraucherkredite sein

Händler und Plattformen sollten nicht allein auf die Bezeichnung ihres Zahlungsprodukts vertrauen. Entscheidend sind Vertragspartner, Laufzeit, Kosten und tatsächliche Funktion. Wer seine Prozesse rechtzeitig klassifiziert, kann Informationspflichten und Kreditwürdigkeitsprüfung gezielt umsetzen, statt den Checkout kurz vor dem Stichtag vollständig umbauen zu müssen.