Drohnen werden für Inspektionen, Dokumentation, Vermessung und Aufnahmen eingesetzt. Dabei treffen Luftfahrtrecht, Arbeitsschutz, Datenschutz, Brandschutz und technische Betriebssicherheit aufeinander. Die Ausgabe August 2026 der DGUV Information 208-058 bündelt diese Themen für den betrieblichen Einsatz von Multikoptern bis 25 Kilogramm Startmasse.

AKTUALISIERTES REGELWERK

Die Ausgabe 2026 reagiert auf Technik und geänderte Rechtsgrundlagen

Die DGUV Information 208-058 wurde gegenüber der Ausgabe Juli 2020 überarbeitet. Sie berücksichtigt die Weiterentwicklung der Multikoptertechnik und aktualisierte rechtliche Rahmenbedingungen. Kapitel wurden ergänzt, neu strukturiert oder entfallen, damit der betriebliche Einsatz aktueller abgebildet wird.

Die Information richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die Multikopter beruflich einsetzen. Sie ersetzt nicht die jeweils erforderliche luftrechtliche Erlaubnis oder Betreiberregistrierung, sondern ergänzt diese um die Perspektive des Arbeitsschutzes.

VOR JEDEM EINSATZKONZEPT

Die Gefährdungsbeurteilung muss Fluggerät, Aufgabe und Einsatzort zusammenführen

Risiken entstehen nicht nur durch einen möglichen Absturz. Zu berücksichtigen sind unter anderem rotierende Teile, unkontrollierte Bewegungen, Personen im Arbeitsbereich, elektrische Anlagen, Verkehr, Witterung, eingeschränkte Sicht, Störungen der Funkverbindung und der Umgang mit Lithium-Akkus.

Bei Innenflügen fehlen einige luftrechtliche Außenraumaspekte, dafür steigen mögliche Gefahren durch enge Räume, Hindernisse und fehlende Ausweichflächen. Automatisierte oder autonome Funktionen entbinden die verantwortlichen Personen nicht von einer sicheren Einsatzplanung.

PERSONAL UND VERFAHREN

Geeignete Personen brauchen klare Aufgaben, Unterweisung und Notfallregeln

  • Eignung und erforderliche Qualifikation der steuernden beziehungsweise überwachenden Personen festlegen
  • Beschäftigte mindestens jährlich sowie anlassbezogen unterweisen
  • Arbeits- oder Betriebsanweisung für Vorbereitung, Betrieb, Abbruch und Nachbereitung erstellen
  • Absperrung, Kommunikation und Zusammenarbeit mit Auftraggebern oder Fremdfirmen regeln
  • Notfallmaßnahmen für Kontrollverlust, Absturz, Akkubrand und Personenschaden vorbereiten
  • Erste Hilfe und geeignete Lösch- beziehungsweise Sicherungsmaßnahmen verfügbar halten

FLUGGERÄT UND AKKUS

Betriebssicherheit beginnt vor dem Start und endet nicht mit der Landung

01

Vorflugkontrolle

Rumpf, Propeller, Antrieb, Sensorik, Verbindung, Softwarestand und Energieversorgung kontrollieren.

02

Akkumanagement

Laden, Lagern, Transportieren und Aussondern von Lithium-Akkus betrieblich regeln.

03

Einsatzgrenzen

Herstellerangaben, Wetter, Reichweite, Nutzlast und sichere Reserven beachten.

04

Nachbereitung

Schäden, außergewöhnliche Ereignisse und Wartungsbedarf nach dem Flug dokumentieren.

BETRIEBSSICHERHEIT

Prüfart und Prüffrist richten sich nach Einsatz und Gefährdung

Soweit Multikopter als Arbeitsmittel verwendet werden, sind die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung zu prüfen. Vor der erstmaligen Verwendung können Prüfungen erforderlich sein, insbesondere wenn die Sicherheit von Montage- oder Installationsbedingungen abhängt. Wiederkehrende Prüfungen sind nach Art, Umfang und Frist aus der Gefährdungsbeurteilung abzuleiten.

Dabei sind Herstellerangaben, Nutzungshäufigkeit, Einsatzbedingungen, bisherige Schäden und Wartungserfahrungen einzubeziehen. Prüfungen müssen von Personen durchgeführt werden, die für den festgelegten Prüfumfang über die erforderliche Fachkunde verfügen.

MEHR ALS FLUGSICHERHEIT

Datenschutz und Informationssicherheit gehören in die Einsatzplanung

Kameras und Sensoren können personenbezogene, betriebliche oder sicherheitsrelevante Informationen erfassen. Deshalb sind Zweck, Aufnahmebereich, Speicherung, Zugriff und Löschung vor dem Einsatz zu klären. Bei Inspektionen kritischer Infrastruktur können zusätzlich Geheimhaltungs- und Cybersicherheitsanforderungen gelten.

Die DGUV Information ist eine Handlungshilfe und keine eigenständige Rechtsnorm. Sie unterstützt dabei, die Pflichten aus Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsrecht für den konkreten Drohneneinsatz fachgerecht umzusetzen.

PRAXISFAZIT

Sichere Drohnennutzung ist ein organisierter Arbeitsprozess

Ein gültiger Drohnenführerschein oder eine luftrechtlich zulässige Betriebskategorie deckt den betrieblichen Arbeitsschutz nicht vollständig ab. Unternehmen brauchen zusätzlich eine einsatzbezogene Gefährdungsbeurteilung, klare Zuständigkeiten, geeignete Arbeitsmittel, Prüfungen und eine dokumentierte Notfallorganisation.