Smartphones, Tablets, Datenbrillen und mobile Kommunikationsmittel gehören in vielen Betrieben zum Arbeitsalltag. Die Neuausgabe der DGUV Information 211-040 vom Juni 2026 aktualisiert die Gestaltungshinweise und ergänzt eigene Kapitel zu Datenbrillen und Barrierefreiheit. Arbeitgeber sollten die Hinweise nutzen, um Arbeitsmittel, Aufgaben und organisatorische Regeln gemeinsam zu bewerten.
MOBILE ARBEIT AKTUALISIERT
Die Neuausgabe berücksichtigt neue Geräte und veränderte Arbeitsformen
Die DGUV Information 211-040 „Einsatz mobiler Informations- und Kommunikationstechnologie an Arbeitsplätzen“ liegt seit Juni 2026 in einer überarbeiteten Ausgabe vor. Sie ersetzt die Ausgabe von März 2015.
Nach Angaben der DGUV wurden Inhalte aktualisiert und neu strukturiert. Hinzugekommen sind insbesondere ein Kapitel zu Datenbrillen sowie ein Kapitel zur Barrierefreiheit. Abbildungen und Literaturhinweise wurden ebenfalls überarbeitet.
PRAXISHILFE FÜR ARBEITGEBER
Die Information unterstützt die Gefährdungsbeurteilung, ersetzt sie aber nicht
Eine DGUV Information erläutert praxisgerechte Lösungen und den Stand der Prävention. Die konkrete Verantwortung des Arbeitgebers bleibt bestehen: Tätigkeiten, Arbeitsumgebung, verwendete Geräte, Nutzergruppen und Nutzungsdauer müssen im eigenen Betrieb beurteilt werden.
Mobile IT kann körperliche, visuelle, psychische und organisatorische Belastungen beeinflussen. Deshalb sollte ihre Einführung nicht nur als Beschaffungs- oder Softwareprojekt behandelt werden.
AUFGABE BESTIMMT DAS GERÄT
Smartphone, Tablet oder Notebook sind nicht für jede Arbeitsaufgabe gleich geeignet
Smartphones eignen sich vor allem für kurze Informations- und Eingabevorgänge. Längere Texte, umfangreiche Dateneingaben oder komplexe Bearbeitungen können auf kleinen Displays zu Fehlhaltungen, hoher visueller Beanspruchung und Bedienfehlern führen.
Für länger dauernde oder anspruchsvolle Tätigkeiten sollten größere Anzeigen, geeignete Eingabemittel oder stationäre Arbeitsmöglichkeiten vorgesehen werden. Entscheidend sind nicht allein technische Leistungsdaten, sondern eine ergonomische Zuordnung von Aufgabe, Dauer und Gerät.
NEUES KAPITEL
Datenbrillen erfordern eine besonders sorgfältige Auswahl und Erprobung
Datenbrillen sollten vor breitem Einsatz unter realen Arbeitsbedingungen erprobt werden. Dabei sind unterschiedliche Personen, Sehhilfen, Tätigkeiten und Umgebungen einzubeziehen. Beschwerden und Beinaheereignisse müssen in die weitere Gestaltung zurückfließen.
- Gewicht, Sitz, Druckstellen und Tragekomfort über die vorgesehene Nutzungsdauer
- Wärmeentwicklung und geeignete Pausen beziehungsweise Wechselzeiten
- Darstellungsqualität, Flimmern, Spiegelungen, Kontrast und Lesbarkeit
- Einschränkungen des Sichtfelds und sichere Wahrnehmung der Umgebung
- mögliche Beschwerden wie Augenbrennen, Kopfschmerzen oder Cybersickness
- Funktechnik und produktspezifische Angaben, etwa zur spezifischen Absorptionsrate
SELBSTSTÄNDIGE NUTZUNG
Barrierefreiheit betrifft Hardware, Software und den gesamten Arbeitsprozess
Mobile Informations- und Kommunikationstechnik sollte von Beschäftigten möglichst selbstständig genutzt werden können. Dazu gehören nicht nur Bildschirmgröße oder Tasten, sondern auch Softwareoberfläche, Dokumentenformat, Authentifizierung, Rückmeldungen und organisatorische Abläufe.
Mögliche Hilfen sind Screenreader, Sprachausgabe, Spracheingabe, Vergrößerung, ausreichende Kontraste und alternative Bedienwege. Eine einzelne Assistenzfunktion macht einen ansonsten unzugänglichen Prozess jedoch noch nicht barrierefrei.
BETRIEBLICHE UMSETZUNG
Die Gefährdungsbeurteilung muss Technik, Organisation und Verhalten verbinden
Tätigkeit
Aufgaben, Nutzungsdauer, Informationsmenge und erforderliche Aufmerksamkeit erfassen.
Umgebung
Licht, Lärm, Klima, Verkehrswege, Absturz- und Kollisionsgefahren berücksichtigen.
Ergonomie
Display, Eingabe, Körperhaltung, Tragekomfort und Pausen praxisnah bewerten.
Organisation
Erreichbarkeit, Unterbrechungen, Alleinarbeit und klare Nutzungsregeln festlegen.
Datenschutz
Kamera-, Ortungs- und Kommunikationsfunktionen transparent und zweckgebunden gestalten.
Unterweisung
Sichere Bedienung, Störfälle, Meldewege und Grenzen der Nutzung vermitteln.
PRAXISFAZIT
Mobile IT ist ein Arbeitsmittel – und muss entsprechend gestaltet werden
Die Neuausgabe der DGUV Information 211-040 erweitert den Blick auf moderne mobile Arbeit. Besonders Datenbrillen und Barrierefreiheit sollten jetzt in bestehende Gefährdungsbeurteilungen und Beschaffungsprozesse aufgenommen werden.
Technik wird dann sicher und sinnvoll eingesetzt, wenn sie zur Aufgabe passt, Beschäftigte früh beteiligt werden und Rückmeldungen aus der Praxis zu konkreten Verbesserungen führen.
