Die beiden Technischen Anschlussregeln für die Niederspannung wurden 2026 vollständig überarbeitet. Für Planung und Errichtung bedeutet das: Netzanschluss, Messkonzept, steuerbare Verbrauchseinrichtungen, Erzeugungsanlagen, Speicher und Ladeinfrastruktur müssen früher als zusammenhängendes System betrachtet werden.

EIN NETZANSCHLUSSSYSTEM

4100 und 4105 lassen sich bei modernen Anlagen kaum noch getrennt planen

VDE-AR-N 4100 beschreibt die technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz. VDE-AR-N 4105 regelt den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen. Bei Kombinationen aus Photovoltaik, Speicher, steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Ladeinfrastruktur überschneiden sich die Planungsfragen zunehmend.

Ein tragfähiges Konzept muss deshalb Zählerplatz, Messung, Steuerung, Einspeiseverhalten, Schutz und Nachweisführung gemeinsam abbilden. Einzelne Komponenten erst spät zusammenzuführen, erhöht das Risiko von Umplanungen im Netzanschlussprozess.

VDE-AR-N 4100

Mehrere Netzanschlüsse, Messung und § 14a sind in der neuen Fassung verankert

  • Hinweise zu mehreren Netzanschlüssen in Gebäuden und auf Grundstücken wurden in die Anwendungsregel integriert.
  • Halbindirekte Messungen bis 1.000 A und Messwerte im Vorzählerbereich sind ausdrücklich berücksichtigt.
  • Die Anforderungen wurden auf die Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG abgestimmt.
  • Zählerplatz und Steuerung sind deshalb bereits beim Messkonzept zusammen zu betrachten.

VDE-AR-N 4105

Erzeugungsanlagen, Nulleinspeisung und bidirektionales Laden werden konkreter

Die Fassung 2026-03 vereinfacht Anforderungen für Kleinsterzeugungsanlagen und kleine Speicher, entwickelt die PAV,E-Überwachung bis zur Nulleinspeisung weiter und ergänzt Anforderungen an systemstützende Erzeugungseinheiten.

Rückspeisefähige Ladeeinrichtungen werden mit Anforderungen und Nachweisverfahren ausdrücklich einbezogen. Damit wird bidirektionales Laden im Netzanschlussprozess greifbarer, ohne dass dadurch die Abstimmung mit Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Hersteller entfällt.

PLANUNG UND ERRICHTUNG

Vier Punkte gehören früh auf den Tisch

01

Messkonzept

Verbrauch, Erzeugung, Speicher und mögliche Rückspeisung gemeinsam darstellen.

02

Steuerung

§ 14a, Steuerbox, Kommunikationsweg und Betriebszustände abstimmen.

03

Schutz

NA-Schutz, Einspeisebegrenzung und relevante Kurzschlussbedingungen prüfen.

04

Nachweise

Formulare, Einheitenzertifikate und Herstellernachweise zum neuen Stand führen.

PRAXISFAZIT

Der Versionswechsel betrifft den gesamten Anschlussprozess

Elektrofachbetriebe sollten nicht nur Normnummern in Vorlagen austauschen. Entscheidend ist, ob Planungshilfen, Zählerplatzkonzepte, Prüfabläufe, Formulare und Abstimmungen mit dem Netzbetreiber die neuen Fassungen vollständig abbilden.